Die viel diskutierte und von den beiden Regierungsparteien gelobte „größte“ Steuerreform zeigt bei genauerer Betrachtung statt der angekündigten Entlastung massive Belastungen und Nachteile für unsere Bevölkerung.
Die Berechnung der Grunderwerbsteuer soll bei unentgeltlichen Übertragungen künftig nicht mehr vom Einheitswert sondern vom sogenannten Grundstückswert (einem adaptierten Verkehrswert) erfolgen. Das klingt aufs Erste wenig spektakulär, bei Übertragungen von Grundstücken innerhalb der Familie (Schenkung, Erbschaft, Kauf) führt es jedoch zu erheblichen, ja sogar untragbaren Mehrbelastungen.
Warum ist dies so? Der Verkehrswert einer Immobilie wird wesentlich vom Quadratmeterpreis des Baulandes in der jeweiligen Gemeinde beeinflusst. Für eine Gemeinde wie Anif bedeutet dies, dass aufgrund der hohen Grundstückspreise ein Vielfaches der Grunderwerbssteuer wie bisher und auch wie bei vergleichbaren Grundstücken in anderen Gemeinden anfallen wird. Konkret kann und wird das dazu führen, dass Erben eine Liegenschaft, auch wenn sich diese seit mehreren Generationen im Familienbesitz befunden hat, verkaufen und mit ihren Familien „abwandern“ müssen, weil sie sich die hohe Grunderwerbssteuer schlicht nicht leisten können.
So werden junge Familien gezwungen, aus Anif wegzuziehen. Und wieder kommen ein Grundstück oder eine Wohnung auf den freien Immobilienmarkt, wo sich junge Familien leider keine Grundstücke leisten können. Im Interesse eines intakten Dorflebens und eines Miteinanders der Generationen sollten wir derartige Eingriffe der Regierung unter SPÖ und ÖVP in die dörfliche Struktur nicht einfach unkommentiert hinnehmen.
Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser sind zuallererst das Zuhause unserer Ortsbewohnerinnen und -bewohner und dürfen nicht wie Spekulationsobjekte besteuert werden.